Pfarreirat und Kirchenverwaltung
Pfarreirat
Die Aufgabe des Pfarreirates besteht darin, in enger Zusammenarbeit mit dem Pfarreibeauftragten und mit möglichst vielen Gliedern der Pfarrei eine lebendige Kirche aufzubauen, in deren Mittelpunkt Jesus Christus steht. Im Zentrum des Auftrags steht die Pflege und Begleitung der Pfarrei als Gemeinschaft von Menschen, die im Glauben unterwegs sind. Der Pfarreirat übernimmt Mitverantwortung für ein solidarisches und lebendiges Pfarreileben. Er arbeitet mit dem Kirchenverwaltungsrat zusammen, welcher mit einem Mitglied im Pfarreirat vertreten ist.
Kirchenverwaltungsrat
Der Kirchenverwaltungsrat wird für eine vierjährige Amtszeit an der Urne gewählt. Zu seinen Aufgaben zählt die Verwaltung der Kirchgemeinde und ihre Vertretung nach aussen, die Führung der Geschäfte der Kirchgemeinde nach Art. 15-16 der Gemeindeordnung sowie die Vorbereitung der Geschäfte der Bürgerschaft und der Vollzug ihrer Beschlüsse. Sie gewährleisten gleichsam den unternehmerischen Rahmen, den es für die Pfarrei als Gemeinschaft und für die Kirche vor Ort mit ihren Aufgaben braucht.